Mittwoch, 22. Juli 2009

Bauaufklärung: schlüsselfertig ist nicht einzugsfertig

Wer glaubt, in ein „schlüsselfertiges“ Haus gleich einziehen zu können, wird im Nachhinein oft eines Besseren belehrt.

Obwohl der Begriff nun schon seit vielen Jahren in der Branche üblich ist, verstehen die meisten Bauherren doch etwas ganz anderes darunter, als die Anbieter solcher schlüsselfertigen Häuser selbst. Hier sind Missverständnisse vorprogrammiert, die dem oft unkundigen Häuslebauer oft zu seinem Nachteil gereichen.
Dabei sollte man eigentlich glauben, das der Begriff hinlänglich eingeführt ist, denn schlüsselfertig bauen kann man inzwischen in allen bekannten Bauweisen und Verfahren und es hat auch viele Vorteile. So hat der Bauherr idealer Weise eine genaue Kostenkontrolle, einen im voraus kalkulierten Festpreis und oft eine relativ geringe Bauzeit.
Gerade für den Laien, und das sind fast alle Bauherren vor ihrem ersten eigenen Hausbauprojekt, suggeriert das ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz.
Vertrauensvoll begibt man sich in die erfahrenen Hände der Hausbaufirmen und freut sich auf ein komplett fertiges Haus, das nur noch auf den Möbelwagen wartet.
Doch genau hier liegt der große Irrtum bzw. die Ursache für eingangs beschriebene Missverständnisse. Es ist nämlich durchaus üblich, dass ein schlüsselfertiges Haus nicht bezugsfertig ist.

Eine allgemeingültige Definition von „schlüsselfertig“ gibt es nicht

Ein Hauptgrund dafür ist sicher die Tatsache, dass der Begriff weder in irgend einer Weise geschützt noch irgendwie juristisch definiert ist, sondern von jedem Anbieter anders ausgelegt und interpretiert wird.
Grundsätzlich kann man sagen, dass sich der Bauträger zwar bis zur letzten Schraube um alles kümmert, aber in den seltensten Fällen wird er diese besagte „letzte Schraube“ auch selber eindrehen.
Wie aus den Gerichtsurteilen der letzten Jahre hervorgeht, ist immer nur das auch justiziabel, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung vertraglich vereinbart ist.
So sind in den Leistungsbeschreibungen oft die Malerarbeiten nicht enthalten, Wand- und Bodenbeläge bzw. deren Verlegung fehlen, die Anschlüsse für Elektro – und Sanitär und manchmal sogar die Bodenplatte.
Deshalb muss die dem Kaufvertrag beigelegte Baubeschreibung alle von den einzelnen Gewerken zu verrichtenden Arbeiten enthalten. Einige Anbieter fügen ihren Baubeschreibungen auch noch so genannte „Negativkataloge“ hinzu, die dann ausdrücklich ausweisen, was alles nicht gemacht wird.
Doch woher soll der Laie überhaupt wissen, worauf er zu achten hat und auf welche Leistungen er unbedingt bestehen sollte, um dann im Nachhinein nicht in eine ausweglose Kostenfalle zu tappen?

Professionelle und unabhängige Beratung unbedingt empfohlen

Um im Vorfeld diese Kostenfallen sicher zu umgehen, ist es jedem Bauinteressenten daher dringend geraten, sich einer professionellen und unabhängigen Beratung und Bauaufklärung zu bedienen. Architekten und Bauingenieure, die als unabhängige Sachverständige oder Bauaufklärer ihre Dienste anbieten, können so mit dem Kunden die Bau- und Leistungsbeschreibung der verschiedenen Anbieter studieren und all jene fehlenden Arbeiten entdecken, an die ein Laie niemals denken würde.
Durch nicht kalkulierte Kosten bei einem schlüsselfertigen Objekt können leicht einige zehtausend Euro an Mehrkosten hinzu kommen, die am Ende die Finanzierung der Bauherren bis aufs Äußerste strapazieren kann und dem Traum vom eigenen Haus über viele Jahre zu einem Alptraum werden lassen könnte.
Die Firma K.O.M. concept bietet daher nur ein komplett einzugsfertiges Haus an, das zum kalkulierten Festpreis keinerlei Eigenleistungen mehr bedarf.
Aber auch alle, die sich später lieber für einen anderen, nicht von ihr angebotenen Haustyp entscheiden, können die Leistungen der Bauaufklärer von K.O.M. concept als unabhängige Berater für Ihre weitere Haussuche gern in Anspruch nehmen.